Ein Service, der Pflege erleichtert
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ihre monatliche Unterstützung für mehr Hygiene und Sicherheit Pflege bedeutet Verantwortung, Nähe und Vertrauen. Damit häusliche Pflege gelingt, gibt es Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern, Sicherheit schaffen und die Hygiene für Pflegebedürftige und Angehörige verbessern. Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, beim Antrag und bei der regelmäßigen Belieferung einfach, kostenlos und zuverlässig.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach einmaliger Nutzung entsorgt werden. Sie dienen der Hygiene, dem Schutz vor Infektionen und der Erleichterung der täglichen Pflege.
Typische Produkte sind:
● Einmalhandschuhe ● Desinfektionsmittel für Hände und Flächen ● Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) ● Mundschutz (Einmalmasken) ● Schutzschürzen ● Fingerlinge Sie entscheiden selbst, welche Produkte Sie benötigen – wir stellen Ihr Paket individuell zusammen.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Anerkannter
Pflegegrad (1–5)
Häusliche Pflege
Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder durch Angehörige
Pflege durch Privatpersonen oder Pflegedienste
Die Kostenübernahme gilt nicht für Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, da dort die Einrichtung die Hilfsmittel bereitstellt.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Falls der Bedarf den Betrag von 42 Euro übersteigt, können zusätzliche Produkte selbstverständlich gegen Zuzahlung ergänzt werden.
Bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Keine Zuzahlung – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig
Direkte Abrechnung durch uns – Sie müssen nichts vorstrecken
So funktioniert’s – Pflegehilfsmittel beantragen
SChritt 01
Pflegegrad vorhanden
Sie oder die zu pflegende Person haben einen anerkannten Pflegegrad (1–5).
SChritt 02
Antrag Vor Ort ausfüllen
Wir helfen Ihnen beim Antrag. Das dauert nur wenige Minuten ganz unkompliziert.
SChritt 03
Genehmigung und Belieferung
Wir senden den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse. Nach Genehmigung können Sie Ihr Pflegehilfsmittel monatlich erhalten – kostenlos und ohne Aufwand.
Unser Service für Sie
  • Persönliche Beratung in der Apotheke
  • Antragstellung direkt bei uns vor Ort
  • Flexible Produktwahl – jederzeit änderbar
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Wichtig zu wissen
Der Zuschuss für Pflegehilfsmittel wird nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich gewährt. Sie können jeden Monat neu entscheiden, welche Artikel Sie benötigen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
So erreichen Sie uns
Kontakt
Telefon: 04442 808804 Telefax: 04442 808805 Mail: info@apotheke-im-ecenter.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Adresse
Keetstraße 19, 49393 Lohne (im E center Leipold)
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflegehilfsmittel sind über die Pflegekasse erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge.
Wie oft muss ich den Antrag stellen?
Nur einmal – danach wählen Sie Ihre Pflegehilfsmittel monatlich aus.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich meine Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen?
Ja, die Zusammenstellung erfolgt nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Wir beraten Sie gerne individuell.
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